Steuererklärung
Viele Schweizer machen Spenden für einen guten Zweck. Viele von Euch wissen vielleicht nicht, dass bis zu 20% des Reineinkommens an Spenden von der Steuer abgesetzt werden können.
Welche Spenden sind abziehbar?
Abziehbar sind Geldspenden und andere Vermögenswerte, welche an eine in der Schweiz ansässige, steuerbefreite und gemeinnützige Organisation gespendet wurden, wie an Swiss Barakah Charity.
“Andere Vermögenswerte” können beispielsweise Wertschriften, Markenrechte, Liegenschaften, Fahrzeuge oder Kunstgegenstände sein. Die Grundregel ist, dass die Organisationen einen Sitz in der Schweiz haben muss, damit die Spenden abziehbar sind. Gemeinnützigkeit äussert sich darin, dass die Mittel ausschliesslich für Ausgaben aufgewendet werden dürfen, welche dem öffentlichen Wohl zugute kommen oder zum Wohle Dritter verwendet wurden.
ACHTUNG: In den meisten Kantonen wie Zürich gilt, dass im Jahr mindestens 100 CHF gespendet wurden, damit diese von der Steuer abziehbar sind! Im Thurgau sollten es mindestens 200 CHF sein und St. Gallen akzeptiert den Abzug erst ab 500 CHF. Einige Kantone verzichten auf die Mindestgrenze. Darunter fallen Baselland, Graubünden, Nidwalden und das Wallis.
Wichtig – jede Spende muss belegbar sein! Ihr müsst dafür bei eurer Hilfsorganisation eine Spendenbescheinigung anfragen.
Bei Swiss Barakah Charity wird die Spendenbescheinigung automatisch bis spätestens Ende Februar zugeschickt, sofern Ihr Eure aktuellen und kompletten Adressdaten hinterlegt habt. Wir können alle Spenden welche wir bis und mit dem 31.12. erhalten noch für dieses Jahr bescheinigen.