Steuererklärung
Viele Schweizer verschenken jedes Jahr Hunderte Franken bei ihrer Steuererklärung. Einige, weil ihnen unbekannt ist, dass bis zu 20% des Reineinkommens an Spenden von der Steuer abgesetzt werden können und andere, weil sie entscheidende Fehler machen, welche dazu führen, dass die Spende am Ende nicht abziehbar ist.
Welche Spende ist überhaupt abziehbar?
Abziehbar sind Geldspenden und andere Vermögenswerte, welche an eine in der Schweiz ansässige, steuerbefreite und gemeinnützige Organisation gespendet wurden, wie an Swiss Barakah Charity. “Andere Vermögenswerte” können beispielsweise Wertschriften, Markenrechte, Liegenschaften, Fahrzeuge oder Kunstgegenstände sein. Bei internationalen Organisationen gilt die Grundregel, dass diese Organisationen eine Zweigstelle in der Schweiz haben müssen, damit die Spenden bei diesen Organisationen abziehbar sind. Gemeinnützigkeit äußert sich darin, dass die Mittel ausschliesslich für Ausgaben aufgewendet werden dürfen, welche dem öffentlichen Wohl zugute kommenl oder dem zum Wohle Dritter verwendet wurden.
ACHTUNG: In den meisten Kantonen wie Zürich gilt, dass in dem Jahr mindestens 100 CHF gespendet wurden, damit diese von der Steuer abziehbar sind! Im Thurgau sollten es mindestens 200 CHF sein und St. Gallen akzeptiert den Abzug erst ab 500 CHF. Einige Kantone verzichten auf die Mindestgrenze. Darunter fallen Baselland, Graubünden, Nidwalden und das Wallis. Hier findest du die Details deines Kantons
Wichtig – jede Spende muss belegbar sein! Ihr müsst dafür bei eurer Hilfsorganisation eine Spendenbescheinigung anfragen.
Bei Swiss Barakah Charity erhaltet ihr die Spendenbescheinigung automatisch bis spätestens Ende Februar zugeschickt, sofern ihr eure aktuellen und kompletten Adressdaten hinterlegt habt. Wir können alle Spenden welche wir wir bis und mit dem 31.12. erhalten noch für dieses Jahr bescheinigen.